Fall auf Deutsch schildern
Sie schreiben uns auf Deutsch und senden die Unterlagen per E-Mail. Wir prüfen den Fall und melden uns binnen 24 Stunden.
Wir vertreten deutsche Unternehmen und Privatpersonen vor polnischen Gerichten und Behörden: Forderungseinzug, Bau- und Vertragsstreitigkeiten, Immobilien und Erbschaft. Kanzlei direkt an der deutsch-polnischen Grenze.
Ein Anwalt vor Ort in Polen wirkt anders als ein Mahnschreiben aus dem Ausland — der Schuldner weiß, dass die Klage real ist.
Anwaltliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Klage und Zwangsvollstreckung gegen polnische Schuldner — konsequent bis zur Zahlung.
Streit mit einer polnischen Baufirma oder Bauvorhaben in Polen: Nachträge, Mängel, Abnahme, Vertragsstrafen — unsere Kernkompetenz.
Vertretung in Zivil- und Wirtschaftsprozessen in ganz Polen, einschließlich Vollstreckung deutscher Titel in Polen.
Prüfung von Grundbuch und Verträgen, Begleitung beim Notartermin, Absicherung des Erwerbs für deutsche Käufer und Investoren.
Deutsch-polnische Erbfälle: Erbenfeststellung, Nachlassverfahren, Grundstücke und Konten in Polen, Fristen und Steuern.
Gründung einer sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts), Verträge mit polnischen Geschäftspartnern und laufende Betreuung.
Sie schreiben uns auf Deutsch und senden die Unterlagen per E-Mail. Wir prüfen den Fall und melden uns binnen 24 Stunden.
Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und den Kostenrahmen — bevor Sie uns beauftragen.
Wir handeln vor Ort: Korrespondenz mit der Gegenseite, Gericht und Vollstreckung. Sie bekommen Berichte auf Deutsch.
„Eine Kanzlei an der Grenze — Verfahren in Polen führen wir hier, Verfahren in Deutschland unsere Schwesterkanzlei in Frankfurt (Oder)."bwlaw.pl · bwlaw.de
Die Vergütung vereinbaren wir vorab — als Pauschale oder nach Stundensätzen, die deutlich unter deutschen Sätzen liegen. Vor der Beauftragung erhalten Sie einen verbindlichen Kostenrahmen einschließlich Gerichtskosten.
Der übliche Weg: anwaltliche Zahlungsaufforderung, dann gerichtliches Mahnverfahren oder Klage, nach dem Titel die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Ein Schreiben einer polnischen Kanzlei wirkt dabei deutlich stärker als ausländische Inkassobriefe.
Forderungen aus Geschäftsverkehr verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, jeweils zum Jahresende. Je nach Anspruchsgrundlage gelten abweichende Fristen — wir prüfen die Verjährung in jedem Fall individuell. Je älter die Forderung, desto schwieriger die Durchsetzung.
Ja — über unsere Schwesterkanzlei BWLAW in Frankfurt (Oder), die vor deutschen Gerichten auftritt (bwlaw.de). Deutsch-polnische Fälle betreuen wir dadurch auf beiden Seiten der Grenze.
Unsere ausführliche Analyse auf Deutsch — mit Urteilen des polnischen Obersten Gerichts und dem Vergleich zu den §§ 650b ff. BGB.
Auf Deutsch, unverbindlich. Die Kosten kennen Sie, bevor Sie uns beauftragen.
Dr. Artur Barczewski und Dr. Karolina Wróblewska — Rechtsanwälte (radcowie prawni), promoviert an der Europa-Universität Viadrina, beide deutschsprachig. Dr. Barczewski ist Autor einer Dissertation zum polnischen Baurecht (Nachträge in Pauschalpreisverträgen).